Aktuelle Besuchsregelung
Besucher:innen müssen einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Wir erkennen auch Testergebnisse bis zu 72 Stunden an, wenn die betreffende Besuchsperson beim Besuch sowohl den Impfstatus „Booster“, als auch das Testdokument nachweist (Grundlage: §3 Abs. 1 der hessischen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) vom 29. März 2022). Die Registrierung und Dokumentation des Besuchs entfällt.
Testzeiten für Besucher und Besucherinnen:
Mittwochs von 12:30 bis 14:30 Uhr
Testzeiten für Mitarbeitende:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerst. | Freitag |
8 - 10 | 9 - 10 | 9 - 10 | 8 - 10 | |
13 - 14 | 13 - 14 | 13 - 14 | 13 - 14 |
––––––