„Nach der schweren Operation war lange nicht klar, ob mein Vater wieder nach Hause kommen kann. Als er vom Krankenhaus entlassen wurde, konnte er kaum laufen. In der Kurzzeitpflege wurde er wesentlich fitter.“
F.G., Tochter eines Kurzzeitpflegegastes
Mit der stationären Kurzzeitpflege lassen sich Situationen überbrücken, etwa wenn die häusliche Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Situation kurzfristig und vorübergehend verschlechtert oder nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rückkehr nach Hause noch nicht gleich möglich ist.
Kurzzeitpflege kann auch kurzzeitig genutzt werden, wenn die Wohnung wegen alters- oder behindertengerechten Umbaus vorübergehend nicht bewohnt werden kann.
Die 10 Plätze der Kurzzeitpflege ordnen wir organisatorisch, räumlich und personell dem Altenpflegeheim zu. Alles, was vollstationäre Bewohner in Anspruch nehmen können, steht auch den Kurzzeitpflegegästen zu.